Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zeltplatz Kormershof

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zeltplatz Kormershof 2024

  1. Angebotene Leistungen und Vertragsabschluss
    • Umfang der Leistung: Der Zeltplatz bietet dem Gast einen Platz an auf dem dieser sein Zelt aufstellen und darin übernachten kann. Außerdem bietet er dem Gast wenn gewünscht einen Parkplatz an, auf dem der Gast sein Auto abstellen kann. Darin ist dem Gast  die Übernachtung nicht erlaubt.  Insbesondere können wir das Aufstellen von Vorzelten oder Campingmöbeln auf dem Parkplatzbereich nicht gestatten!
    • Zur Leistung des Zeltplatzes gehört nur das zur Verfügung-Stellen von Zelt-Stellplätzen, sowie die Nutzung von Rezeption, Sanitäranlagen und Parkplätzen. Alle anderen Anlagen und Leistungen gehören nicht zum Vertrag und sind freiwillige Leistungen des Campingplatzbetreibers, auch wenn für das gesamte Gelände des Kormershof die Hausordnung gilt. Schadensersatzforderungen bei Beschädigung und die zusätzliche Vereinbarung von Nutzungsentgelten sind dem Betreiber des Zeltplatz jedoch vorbehalten.
  • Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt zustande: durch den Check-in in der Rezeption beim Platzwart (=kurzfristige Buchung) oder durch Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine E-Mail- Anfrage ist vom Zeltplatz erst akzeptiert worden, wenn per Antwortschreiben eine Buchungsbestätigung an den Gast versandt wurde.
  • Es können keine festen Stellplätze oder Parkplätze reserviert werden. Der Gast muss mit den gerade freien Plätzen zufrieden sein. Ein Anspruch auf einen festen Stellplatz oder Parkplatz besteht nicht. Die Stellplatzvergabe für Zelte erfolgt verbindlich in Absprache mit dem Platzwart beim Check-in, egal für welche Art der Buchung. Fahrzeuge müssen auf den beim Check-in zugewiesenen, durch eine Nummer gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden.
  • Absage einer Buchung durch den Gast: Diese muss spätestens 14 Tage vor dem geplanten Anreisetermin erfolgen, um unseren Schaden gering zu halten. Hierfür wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20,-€ fällig! Ansonsten muss vom Gast 50 Prozent des Preises für den gebuchten Aufenthalt bezahlt werden. Wenn der Gast überhaupt nicht absagt, bevor sein Urlaub laut Buchung begonnen hat (= erster Anreisetag), müssen wir als Schadenersatz 100 Prozent des Übernachtungsentgeltes vom Gast fordern.
  • Haftung für Mitreisende: Haftbar ist, wer die Buchung tätigt! Wenn ein Gast für weitere Personen bucht, haftet er gegenüber dem Betreiber des Zeltplatzes auch für die mit gebuchten Personen.
  • Geschäftsfähigkeit: Wer bucht, muss voll geschäftsfähig sein! Buchungen von Personen unter 18 Jahren sind daher nicht möglich.
  • Gültigkeit der Preise, Saison-Öffnungszeit: Der Zeltplatz ist nicht ganzjährig geöffnet. Jedes Jahr im Frühling wird der Zeltplatz auf seiner Homepage eine Angebots- und Preisliste veröffentlichen und den Beginn sowie das Ende der Campingsaison für den Zeltplatz benennen. Ebenso werden Zeiten für Betriebs-Urlaub unseres Zeltplatzes bekanntgegeben. Angebot, Preise wie Betriebspausen, Saisonbeginn und-Ende sind damit verbindlich festgelegt. Sollte aber die allgemeine Preissteigerung mehr als 2 Prozent betragen, behält sich der Zeltplatz-Betreiber vor, seine Preise auch während der Saison anzupassen. Die angepassten Preise gelten dann ab dem Moment für neue Buchungen, wo sie auf der Homepage des Zeltplatzes zu lesen sind.
  • Wir sind kein Reiseveranstalter. Bei allen Angeboten und angebotenen Leistungen ist die Unterbringungsleistung die Hauptleistung. Weitere Leistungen haben nur untergeordneten Charakter. Der Zeltplatz-Betreiber ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes. Ein Reisevertrag kommt daher bei Vertragsabschluss mit dem Zeltplatzbetreiber nicht zustande.
  1. Leistungen, Preise, Bezahlung
    • Leistung des Zeltplatzes: Der Zeltplatz-Betreiber verpflichtet sich, einen vom Gast gebuchten Stellplatz /Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Sollte der Stellplatz, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung stehen, so ist der Zeltplatz-Betreiber verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, soweit das zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
    • Preise: Grundlage für die Preise ist die jährlich in der Homepage des Zeltplatz veröffentliche Preisliste. Diese Preise gelten als fest vereinbart, und zwar für die gesamte Dauer des Aufenthaltes des Gastes.
    • Zahlungstermin: Der Gast muss alle Leistungen des Zeltplatzes spätestens am Abreisetag bis 10:00 Uhr bezahlen.
    • Rücktrittskosten: bucht der Gast und tritt seinen Urlaub auf dem Zeltplatz nicht an, und sagt auch nicht spätestens 14 Tage vor seinem gebuchten Anreisetag ab, so werden Rücktrittskosten von 50 Prozent der vollen Höhe des gebuchten Urlaubs fällig!

 Bei Nichtanreise trotz Buchung und Nichtabsage durch den Gast werden jedoch 100 Prozent der vollen Urlaubsübernachtungs-Kosten fällig. 

Der Zeltplatzbetreiber darf dem Gast jedoch bei den Rücktrittskosten auch Kulanz erlauben (in begründeten Ausnahme-Fällen!). Die zu gewähren ist jedoch in der Entscheidungs-Gewalt des Zeltplatz-Betreibers alleine. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf!

  • Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise des Gastes erfolgt keine Erstattung durch den Zeltplatz. Der Gast muss den gesamten Urlaub bezahlen, den er zuvor gebucht hatte.
  • Um- und Fehlbuchungen sowie Stornierungen verursachen Arbeit und Kosten. Deshalb müssen wir uns vorbehalten, für Um- und Fehlbuchungen durch den Gast Bearbeitungsgebühren von 20,00€ zu verlangen, zusätzlich zum entstandenen Schaden. Bei Stornierungen werden ebenfalls 20,00€ Verwaltungskosten fällig. Diese wird der Betreiber des Zeltplatzes dem Gast in Rechnung stellen, auch wenn er 14 Tage vor dem Anreisetag absagt.
  • Feiern sind auf unserem Zeltplatz nicht zulässig. Unser Campingplatz liegt am Rand eines Dorfes, deren Anwohner (wie auch viele unserer Gäste) ihrer Nachtruhe bedürfen. Zum Abhalten von Feiern ist unser Zeltplatz daher nicht der geeignete Ort. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir das Abhalten von Feiern nicht zulassen dürfen.
  1. Anreise, Abreise und Rücktritt
    • Ankunft – Anspruch auf Belegung : Am Ankunftstag steht der Stellplatz ab 18:00 zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht!
    • Abreise – und ordentliches Verlassen: Am Abreisetag müssen Stellplatz, Aufenthaltsräume und Parkplatz bis 12:00 Uhr spätestens vom Gast verlassen werden. Reist der Gast später ab, kann der Zeltplatz die volle Übernachtungsgebühr und Parkgebühr für die darauffolgende Nacht vom Gast verlangen.
    • An- und Abreise-Zeiten: An- und Abreisezeiten sind dann, wenn die Rezeption geöffnet ist. Dies ist während der Saison täglich von 8:00 bis 10:00 und von 18:00 bis 20:00 Uhr. In dieser Zeit muss sich der Gast zuerst zur Rezeption begeben und sich an den Platzwart wenden. Es sind in dieser Zeit der Check-in, die Bezahlung der Leistungen und die Einweisung in seinen Platz vom Gast zu erledigen.
    • Buchungsanspruch kann erlöschen: Plätze, welche am Anreisetag nicht bis 20:00 Uhr belegt worden sind, können vom Zeltplatz-Betreiber anderweitig vergeben werden! Anderweitig vergeben werden können Plätze auch im Falle vorzeitiger Abreise! Alle Ansprüche seitens des Gastes an den Zeltplatz verfallen durch Nichtanreise, verspätete Anreise und vorzeitige Abreise.  Mit Nichtanreise, verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise erhält der Betreiber des Zeltplatzes wieder die volle Verfügungsgewalt ohne weitergehende Verpflichtung zurück!
    • Ersatzmieterstellung nicht möglich: Wenn der Zeltplatz einen reservierten Platz, der nicht bis um 20:00Uhr des Anreisetages beansprucht wurde, durch einen anderen Gast belegt, so bedeutet dies nicht, dass ein Ersatzmieter gestellt wurde! Da die Stellplätze wegen Fluktuation sowieso nach Bedarf vergeben werden, hätte der anreisende Gast auch auf einem anderen Stellplatz untergebracht werden können. Durch die Nichtanreise des reservierenden Gastes ist dem Zeltplatz daher tatsächlich ein Schaden entstanden!
    • Bitte wenden Sie sich bei Ihrer Ankunft zuerst an den Platzwart! Der Gast darf nicht (auch nicht im Falle einer Buchung) eigenmächtig einen Zeltstell- oder Parkplatz belegen! Er muss sich hierzu zuerst an den Platzwart wenden!
    • Rücktritt und Schadensersatz: Der Gast kann jederzeit vor Beginn des gebuchten Termins, ohne Angabe von Gründen, schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Unser Anspruch (siehe oben Punkt 2.4. Rücktrittkosten) auf Vergütung bleibt jedoch bestehen, auch wenn der Gast den Stellplatz/Parkplatz nicht belegt. Ebenso kann der Gast jederzeit früher abreisen. Das bedeutet, dass der Gast grundsätzlich auch dann den Urlaub bezahlen muss, wenn er nicht oder verspätet anreist und nicht 14 Tage vorher abgesagt hat. Ebenso haben wir im Falle früherer Abreise einen Anspruch auf die Vergütung des uns entgangenen Entgeltes. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
    • Fehl- und Umbuchung durch den Gast kostet 20 Euro! Buchungen verursachen Arbeit und Kosten. Deshalb müssen wir uns vorbehalten, im Falle von Um- und Fehlbuchungen zusätzlich zum entstandenen Schaden Bearbeitungsgebühren von 20,00 € vom Gast zu verlangen. Auch Stornierungen sind durch die durch sie verursachten Verwaltungskosten gebührenpflichtig, in Höhe von 20,00€.
  1. Hausordnung
    • Dem Zeltplatz steht das Hausrecht zu, unbenommen vom Vertrag. Hierzu erlässt der Zeltplatz eine Hausordnung. Das Hausrecht wird vom jeweiligen Platzwart vertreten.
    • Die Hausordnung des Zeltplatzes ist Bestandteil des Vertrags zwischen Zeltplatz und Gast. Für den Zeltplatz ist sie eine Geschäftsgrundlage! Sie hängt im Bereich der Rezeption für den Gast einsehbar aus und gilt auf dem gesamten Gelände des Kormershof.
    • Kündigungsrecht bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung: An die Hausordnung muss der Gast sich halten. Bei Zuwiderhandlung steht dem Zeltplatz das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, auch ohne Abmahnung, zu kündigen! Hierbei bleiben die Forderungen des Zeltplatzes an den Gast bestehen. Ein Anspruch auf eine anteilsmäßige Erstattung seitens des Gastes besteht nicht.
    • Haustiere: Wir erlauben unseren Gästen das Mitbringen von (normalen!!!) Hunden für die Dauer Ihres Urlaubs. Sie werden jedoch verstehen, dass hierbei die Ruhe, die Ordnung, die Schadensfreiheit und die Sicherheit gewährleistet sein müssen. Kampfhunde und gefährliche Tiere sind deshalb verboten! Wenn Sie Ihr Haustier zu uns mitbringen, müssen Sie deshalb Ihr Tier jederzeit so halten, dass niemand auf dem Zeltplatz und allen unseren Nebenanlagen belästigt oder gefährdet wird. Es besteht Leinen-Pflicht für das Haustier auf dem gesamten Gelände des Kormershof. Auch die Ordnung und die Hygiene müssen jederzeit gewährleistet sein. Für die Schäden oder Belästigungen, die Ihr Haustier während der Dauer Ihres Aufenthaltes auf dem Kormershof, anrichtet, sind alleine Sie haftbar!
    • Die Nachtruhe ist einzuhalten. Sie gilt ab 22:00 bis 08:00 Uhr.
  1. Haftung, Besucher, Kinder, Spielgeräte .
    • Haftungsausschluss: Der Zeltplatz haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    • Haftungsvorbehalt: Der Gast verpflichtet sich, den Stellplatz, die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln, und durch ihn entstandene Schäden dem Zeltplatz zu ersetzen.
    • Besucher: Besucher sind Personen, die sich tagsüber und nur stundenweise auf dem Zeltplatz aufhalten. Der Gast verpflichtet sich, von ihm eingeladene Besucher und die dazugehörigen Fahrzeuge bei der Rezeption zu melden. Dem Zeltplatz steht das Recht zu darüber zu befinden, ob die Besucher aufgenommen werden, ob Kosten erhoben werden, oder nicht. Für Besucher gelten die gleichen Pflichten bezüglich Hausordnung und Haftung wie für Gäste. Sollten die Besucher sich nach 20:00 oder vor 08:00Uhr auf dem Platz aufhalten, wird ihr Aufenthalt kostenpflichtig. Sie gelten dann als Übernachtungsgäste und müssen den normalen Übernachtungspreis bezahlen.
    • Für von ihm eingeladene Besucher ist der Gast haftbar!
    • Kinder: Der Aufenthalt auf dem Zeltplatz entbindet die Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern nicht von ihrer Aufsichtspflicht! Eltern haften uneingeschränkt für ihre Kinder. Kinder unter 18 Jahren sind auch auf dem Zeltplatz immer von den Erziehungsberechtigten unter Aufsicht zu halten!
    • Spielgeräte: Spielgeräte, welche vom Zeltplatz den Gästen zur Verfügung gestellt werden, sind eine Kann-Leistung, keine verpflichtende Leistung des Zeltplatzes! Ihre Nutzung kann vom Zeltplatz jederzeit eingestellt werden, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht, die Ruhe gestört, oder die Aufsichtspflicht vernachlässigt wird! Das Gleiche gilt für alle durch den Gast mitgebrachten Geräte. Es liegt im Ermessen des Platzwartes, ob Ruhestörung, Gefährdung oder Gefahr im Verzug vorliegen!
  1. Gästedaten, Datenschutzerklärung
    • Aus gesetzlichen Gründen, sowie um Reservierungen ordnungsgemäß verwalten zu können, muss der Zeltplatz über seine Gäste Daten erfassen. Hierfür hat der Zeltplatz eine Datenschutzerklärung.
    • Die Datenschutzerklärung des Zeltplatzes hängt im Bereich der Rezeption aus, wo sie von den Gästen eingesehen werden kann. Außerdem ist sie auf der Homepage zu finden.
    • Da auch die Datenerfassung schon aus gesetzlichen Gründen eine Geschäftsgrundlage ist, muss der Gast bei der Buchung sowie im Zuge der Inanspruchnahme unserer Leistung mit der Datenspeicherung einverstanden sein. Der Zeltplatz sichert zu, dass die Daten sicher verwahrt werden und Dritte keinen Zugriff darauf haben.
    • Für die Datenschutzpflicht bestehen Ausnahmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Weitergabepflicht an staatliche Stellen (Finanzamt, Ermittlungsbehörden, Kurtaxe, etc…)
    • Sobald die Daten für den geschäftlichen Betrieb nicht mehr benötigt werden, wird der Zeltplatz die Daten des Gastes löschen, so dass niemand mehr darauf zugreifen kann.
    • Der Gast hat das Recht, Auskunft über Umgang mit und Verbleib seiner Daten zu verlangen.
  1. Gerichtsstand, Unwirksamkeit, Vorbehalt der Irrtums-Berichtigung
    • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Zeltplatz Kormershof im Landkreis Forchheim/ Bayern/Deutschland.
    • Wir vom Zeltplatz Kormershof behalten uns die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Rechen-und Druckfehlern vor. Dies gilt für unser Angebot im Internet, ebenso wie für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    • Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB fehlerhaft oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den fehlerhaften Teil gelten dann die Bestimmungen des einschlägigen Rechts.

Zeltplatz Kormershof 25.04.2024